Außerbetriebliche Berufsausbildung
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 242 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II ermöglicht Auszubildenden, die besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
In dieser "sozialpädagogisch orientierten" Berufsausbildung werden Personen bezogene Förderangebote von in der Benachteiligtenförderung erfahrenen Sozialpädagogen, Lehrkräften und Ausbildern unterbreitet, die auf die individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden abgestimmt sind.
Schwerpunkte in der Berufsausbildung integrativ (BaE integrativ) liegen in der Durchführung von betrieblichen Ausbildungsphasen.
Schwerpunkte in der Berufsausbildung kooperativ (BaE kooperativ) liegen in der überwiegend betrieblichen Ausbildung.
Zielgruppen
- lernbeeinträchtigte Jugendliche
- sozial benachteiligte Jugendliche
-
Jugendliche und junge Erwachsene, unabhängig von
erreichter Schulbildung, ohne berufliche Erstausbildung
die die allgemeine Schulpflicht und das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.
Voraussetzung
Psychologisches Gutachten durch den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit.
Zuweisung
Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit und durch die Vermittler des Jobcenters.
Abschluss
Anerkannte Ausbildungsberufe mit Kammerprüfung (IHK, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft).
Wir bieten Erstausbildungen (BaE integrativ) in folgenden Berufen:
- Hauswirtschafter/in
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachlagerist/in
- Verkäufer/in
Die Berufsausbildung kooperativ bilden wir in folgenden Berufsfeldern aus:
- Wirtschaft und Verwaltung
- Hotel/Gaststätten/Hauswirtschaft/Ernährung
- Metall
- Holz
- Bau
- Installationstechnik
Die Anforderungen und Tätigkeitsschwerpunkte der einzelnen Ausbildungsberufe können dem BERUFENET der Agentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de entnommen werden.
Ansprechpartnerin
Fachteamleiterin: Franziska Richter
fon 03677 6451-65
fax 03677 6451-66





